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Grundbuchauszug in Spanien – Dokumente und Antrag

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Sie interessieren sich für eine Immobilie in Spanien und wollen sich im Vorfeld über das Objekt informieren? In dem Fall können Sie einen Grundbuchauszug Spanien beantragen. Das Grundbuch (Registro de la Propiedad) ist ein in Spanien öffentlich geführtes Register, dessen Inhalte, gleichsam wie in Deutschland, unanfechtbar sind.

Was das Grundbuch genau ist, was ein Grundbuchauszug Spanien beinhaltet, wann Sie einen Grundbuchauszug Mallorca beantragen sollten und wie dies gelingt, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.

Was ist das Grundbuch und ein Grundbuchauszug Spanien?

Bevor wir zum Grundbuchauszug Spanien kommen, wollen wir kurz einen Blick auf das Grundbuch (Registro de la Propiedad) werfen. Das Grundbuch ist in Spanien ein dem Ministerium für Justiz unterstelltes Register. Die Aufgaben der Führung und Verwaltung übernimmt die Generaldirektion für das Register- und Notariatswesen (Dirección General de los Registros y del Notariado). Im Grundbuch werden alle Eigentumsrechte an Immobilien und andere Rechte von unbeweglichen Sachen wie unter anderem Untervermietung, Vollstreckungen oder Begehungsverbote eingetragen und bekannt gegeben. Zudem gilt es als eines der sichersten und vertrauenswürdigsten Grundbuchregister.

Das spanische Grundbuch wird öffentlich geführt. Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, können einen Grundbuchauszug Spanien beantragen und den Zugriff auf bestimmte gespeicherte Daten aus dem Grundbuch erhalten. Wer einen Grundbuchauszug Spanien fordert, muss mit Gebühren rechnen.

Was ist der Grundbuchauszug Spanien?

Der Grundbuchauszug Spanien ist eine von der zuständigen Stelle ausgestellte Bescheinigung, die Informationen zu einer Immobilie beinhaltet. Es unterscheiden sich zwei Arten des Grundbuchauszugs Mallorca: der einfache Grundbuchauszug (Nota simple) und der qualifizierte Grundbuchauszug (Certificación).

Bei letzterem handelt es sich um ein beglaubigtes Dokument, dessen Inhalte über jene des einfachen Grundbuchauszugs Spanien hinaus gehen. Die öffentliche Urkunde ist jedoch auch teurer und komplizierter. Für die meisten Anfragen genügt in der Regel der einfache Grundbuchauszug Spanien und gibt unverbindliche Auskunft über:

  • Beschreibung des Grundstücks (Description) wie Grundstücksgröße, bebaute Fläche und Lage
  • eingetragener Eigentümer (Titulares Actuales)
  • Art des Erwerbs wie Kauf (Compraventa)
  • Datum der Eintragung (Dato del Inscription)
  • Belastungen (Cargas)

 

Sofern Sie den Grundbuchauszug Spanien aufgrund einer Rechtsstreitigkeit benötigen, sollten Sie den qualifizierten Grundbuchauszug beantragen.
Verwechseln Sie zudem nicht den Grundbuchauszug Spanien mit dem Katasterauszug. Das Katasteramt ist eine eigenständige Behörde, die nichts mit dem Grundbuchamt zu tun hat. Hier sind alle Informationen zu Immobilien erfasst, die sich mit Steuern beschäftigen.
Einen Grundbuchauszug Spanien anfordern, kann jeder mit einem berechtigten Interesse. Hierbei werden jedoch keine großen Anforderungen der spanischen Behörde gestellt. Ein berechtigtes Interesse liegt bereits mit einem Kaufinteresse vor. Grundsätzlich sind folgende Gründe legitim:

  • Prüfung der finanziellen Situation des Eigentümers
  • Recherche für den Abschluss eines Kaufvertrags oder rechtliche Schritte
  • Prüfung der eingetragenen Rechte
  • Rechte an einer Immobilie, zum Beispiel nach Erbe

 

Eine gesonderte Begründung müssen Sie nicht einreichen. Der Grundbuchauszug Spanien ist nach Ausstellung für drei Monate gültig. Auf unserer Website erfahren Sie alles zu spannenden Themen im Bereich Steuern und Recht auf Mallorca.

Wozu ein Grundbuchauszug Spanien anfordern?

Ein Grundbuchauszug Spanien kann in vielerlei Situationen hilfreich sein. Vor allem, wenn ein Kaufinteresse an einer Immobilie auf Mallorca besteht, kann diese Ihnen wichtige Informationen über die Grundstücksgröße oder Lage, den Eigentümer oder Belastungen im Vorfeld liefern. Zudem wird ein Grundbuchauszug Spanien häufig angefordert, wenn es um ein Visum oder eine permanente Aufenthaltsgenehmigung geht. Damit wird ihr Start eines Lebens auf Mallorca reibungslos ablaufen.

Welche Angaben sind für das Anfordern eines Grundbuchauszugs Spanien nötig?

Der Grundbuchauszug Spanien ist vor allem schnell und einfach eingeholt, wenn Sie die Registernummer (Datos registrales) kennen.

Haben Sie nur Anschrift oder gar die Lage des Objekts kann es etwas komplizierter werden, da in Spanien Straßen oder Orte nicht geografisch geordnet sind und es keinen Grundbuchplan gibt. Von Vorteil sind deshalb auch Kenntnisse über Vor- und Nachnamen des derzeitigen

Eigentümers. Haben Sie eine Kopie der notariellen Urkunde oder einen älteren Grundbuchauszug, geht das Anfordern des Grundbuchauszugs Spanien gleichsam zügig.

Gut zu wissen ist, dass der Eigentümer nicht über die Anforderung des Grundbuchauszugs Spanien informiert wird.

Grundbuch Spanien online: So geht es!

Das Grundbuchamt führt das Grundbuch elektronisch. Das bedeutet, Sie können den Grundbuchauszug Spanien online anfordern und sparen sich den Weg zur Grundbuchbehörde. Sollten Sie bereits auf der Insel sein, können Sie den Antrag natürlich auch persönlich stellen. Die Kosten für den einfachen Grundbucheintrag Spanien liegen bei ca. 10 €.

Zur Abwicklung des Grundbuchauszugs Spanien online anfordern, gehen Sie auf die Seite des spanischen Grundbuchsamts und geben die Daten ein. Liegen alle Informationen vor, dauert es im Schnitt einen bis drei Tage, bis Sie den Grundbuchauszug Spanien als PDF-Datei erhalten.

Das Dokument gliedert sich in drei Abschnitte auf: einem Deckblatt, dem Grundbuchauszug und rechtlichen Hinweisen. Im Abschnitt des Grundbuchauszugs Spanien finden Sie unter anderem Angaben wie die Immobiliennummer (Número de Finca) und einen Fließtext. Beachten Sie, dass das Dokument in spanischer Sprache verfasst ist.

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